Der Spielplatz als Gemeinschaftseigentum

WISORIA GmbH
2022-11-11 14:43:00 / Allgemein Spielplatz Sicherheit / Kommentare 0
Der Spielplatz als Gemeinschaftseigentum - Der Spielplatz als Gemeinschaftseigentum – eine Pflicht für die Eigentümergemeinschaft

Der Spielplatz als Gemeinschaftseigentum – eine Pflicht für die Eigentümergemeinschaft

Ein Spielplatz ist ein wertvolles Gemeinschaftseigentum. Er bietet Kindern Platz zum Spielen und Toben und ist daher eine wichtige Ergänzung zu jedem Mehrfamilienhaus oder jeder Wohnanlage. Allerdings müssen Wohnungseigentümergemeinschaften einige Dinge beachten, wenn sie einen Spielplatz als Gemeinschaftseigentum besitzen und Instand halten möchten. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten. Zunächst einmal sollten Sie sicherstellen, dass der Spielplatz für alle Altersgruppen geeignet ist. Dies bedeutet, dass er robuste und stabile Spielgeräte aufweisen sollte, die nach EN 1176 zertifiziert sind. Zudem sollte der Spielplatz über ausreichend Sitz- und Liegemöglichkeiten verfügen, damit auch die Eltern oder andere Erwachsene die Zeit genießen können, die Kinder beim Spielen zu beobachten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sauberkeit des Spielplatzes. Diese sollte regelmäßig überprüft und gewährleistet werden, damit die Kinder in einer hygienischen Umgebung spielen können. Zu den Maßnahmen zur Sauberhaltung gehören unter anderem das regelmäßige Kehren und Wischen des Bodens sowie das Entfernen von Unrat und Abfall. Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass Spielplätze für die ganze Familie gedacht sind. Daher sollten Sie bei der Planung und Gestaltung des Spielplatzes auch die Bedürfnisse von Erwachsenen berücksichtigen. Wir hoffen, dass Sie unsere Tipps beherzigen und Ihren Spielplatz zu einem Ort der Freude und des Spaßes für die ganze Familie machen.

Wann Eigentümer Recht auf einen Spielplatz haben

Wenn Sie als Eigentümer einen Spielplatz in Ihrer Baugenehmigung vorgesehen haben, haben Sie ein Recht darauf, die Errichtung einer Spielfläche einzufordern. Sie muss im Zweifelsfall auch Jahre später gebaut werden. Umfang und Ausstattung sind nach landesrechtlichen Bestimmungen in der Baugenehmigung definiert. Spielplätze sind jedoch nicht nur für Kinder, sondern auch für die ganze Familie gedacht. Die Errichtung eines Spielplatzes ist eine Investition in die Zukunft. Spielplätze fördern die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern. Gleichzeitig stärken sie das soziale Miteinander in der Nachbarschaft. Wir verhelfen Kindern zu einer unbeschwerten Kindheit voller Spiel und Spaß mit unseren robusten und stabilen Spielgeräten, die nach EN 1176 zertifiziert sind. Dabei achten wir stets auf die Sicherheit unserer kleinen Spielplatz Besucher. Unsere Spielgeräte sind so konstruiert, dass sie sowohl den körperlichen als auch den geistigen Bedürfnissen von Kindern gerecht werden. Durch die abwechslungsreiche Gestaltung der Spielgeräte wird die Fantasie angeregt und die Kreativität gefördert.

Spielplatz gehört zum Gemeinschaftseigentum

Der Spielplatz ist regelmäßig Gemeinschaftseigentum. Die Wohnungseigentümergemeinschaft teilt sich die Kosten für Errichtung sowie Instandhaltung und Instandsetzung nach dem geltenden Verteilerschlüssel. Auch Eigentümer ohne Kinder haben sich an den Kosten für Anschaffung und Unterhaltung zu beteiligen. Die Eigentümergemeinschaft kann den Spielplatz auch an einen Betreiber verpachten. In diesem Fall ist der Betreiber für die Unterhaltung und Instandhaltung des Spielplatzes verantwortlich. Die Eigentümergemeinschaft hat in diesem Fall jedoch die Möglichkeit, die Nutzungsbedingungen des Spielplatzes festzulegen. Der Spielplatz ist für die ganze Familie da. Hier können die Kinder toben, spielen und sich austoben. Die Eltern können sich entspannen und die Kinder im Auge behalten. Wir verhelfen Kindern zu einer unbeschwerten Kindheit voller Spiel und Spaß mit unseren robusten und stabilen Spielgeräten, die nach EN 1176 zertifiziert sind. Mit unseren Spielgeräten können die Kinder ihrer Fantasie freien Lauf lassen und sich so richtig austoben. Dabei lernen sie auch noch wichtige motorische und soziale Fähigkeiten.

Sicherheit auf dem Spielplatz kontrollieren

Es ist wichtig, dass die Sicherheit auf dem Spielplatz kontrolliert wird. Die Verkehrssicherungspflicht für die Spielgeräte liegt bei der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese muss eine sichere Nutzung garantieren und dafür Sorge tragen, dass der Spielplatz und die Geräte regelmäßig kontrolliert und instand gehalten werden. Mit der Verwalterbestellung übernimmt die WEG-Verwaltung die Verkehrssicherungspflicht. Dennoch empfiehlt es sich, die Übertragung dieser Verpflichtung ausdrücklich im Verwaltervertrag zu dokumentieren. Eine gegenseitige Vereinbarung ist dazu jedoch nicht zwingend erforderlich, da der Verwalter mit Annahme des Verwaltungsmandates diese „Garantenstellung“ übernommen hat. Aber selbst mit dieser Delegation muss die Eigentümergemeinschaft sich vergewissern, ob der Beauftragte seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt und den Spielplatz tatsächlich kontrolliert und überwacht. Ansonsten könnte die WEG im Ernstfall neben der Verwaltung oder gar an Stelle des Verwalters haftbar gemacht zu werden.

Regelungen für den Spielplatz als Gemeinschaftseigentum vereinbaren

Wenn Sie einen Spielplatz auf Ihrem gemeinschaftlichen Grundstück als Gemeinschaftseigentum haben, kann dies zu Konflikten führen: Die einen beschweren sich über den Lärm der spielenden Kinder, andere über ein zu geringes Angebot auf dem Spielplatz. Während die einen optische Veränderungen bei der Spielplatzgestaltung zum Stein des Anstoßes machen, regen andere sich über die Kosten auf. Um gegenseitiges Verständnis zu wecken und grundlegende Beschlüsse herbei zu führen, sollten die Eigentümer daher in der Eigentümerversammlung den Gebrauch und die Nutzung regeln, die Anschaffung neuer Spielgeräte besprechen und klare Regelungen bezüglich Kontroll- und Überwachungspflicht treffen. Sie können beispielsweise die Nutzung des Spielplatzes per Haus- oder Spielplatzordnung auf einen Zeitraum von maximal drei Stunden am Tag begrenzen.


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